Öffentlichkeits Arbeit
4. März 2025
9:53
Liebe Kolleg*innen,
mit dieser Nachricht bringen wir die neuesten Informationen in Sachen möglicher Betriebsratsgründung auf den Weg.
Am 28. Februar hat ein Treffen mit Frau Stifter, Herrn Killmann und dem frisch installierten Arbeitskreis stattgefunden. Bei dieser Gelegenheit haben wir Gedanken und Argumente ausgetauscht und mögliche Alternativen beleuchtet.
Variante 1 – Zum eigentlichen Plan, der angestoßenen Betriebsratsgründung: Um den Belangen einer Gesamtbelegschaft von rund 160 Menschen zu entsprechen, müsste der Betriebsrat aus mindestes fünf Mitgliedern bestehen. Besser wären sieben. Für jedes primäre Mitglied muss es eine/n Vertreter*in geben, also insgesamt bis zu 14.
Alle potenziellen Mitglieder müssen gewählt werden. Die Vorbereitungen dafür trifft ein Wahlausschuss, der idealerweise keine Schnittmenge mit dem Kandidat*innen-Kreis hat. Stand jetzt wären also deutlich mehr aktiv Beteiligte notwendig als bisher vorhanden.
Einem Betriebsrat gegenüber ist die Leitung in vielen Fragen zu arbeitstechnischen Themen auskunftsverpflichtet, die Mitglieder werden von der betreuenden Gewerkschaft geschult. Die kursierende Vermutung, dass die Dezernats- und Abteilungsleiter von einer aktiven Rolle im jetzigen Findungsgremium ausgenommen sind, wurde in der Runde am 28. Februar als nicht zutreffend eingeordnet. Ob dieser Personenkreis im zu gründenden Betriebsrat aktiv sein darf, muss in Ansprache mit einer Gewerkschaft abgeklärt werden.
Variante 2 – Ein Gremium aus Vertrauensleuten wird gewählt. Auch in diesem Fall wären fünf bis sieben Mitarbeitende von Vorteil – im Optimalfall ein/e Vertreter/in für jede Abteilung/Dezernat. Das Gremium arbeitet und bildet sich weiter ohne Gewerkschaftsunterstützung. Die Mitglieder stehen bei Bedarf zur Verfügung, um bei Gesprächen zwischen Leitung und Mitarbeitenden zu vermitteln und diese zu moderieren/begleiten (mit Einschränkungen während der Arbeitszeit). Detailregelungen sollen sich im Zuge des Verfahrens finden. Eine Auskunftspflicht seitens der Leitung existiert nicht.
Thematisch würden bei einem Betriebsrat eher arbeitsrechtliche Fragen (Gehälter, Überstunden, etc.) im Vordergrund stehen. Ein Gremium aus Vertrauensleuten (Variante 2) wäre zu diesen Themen nicht speziell geschult, sondern würde eher zwischenmenschlich und kommunikativ unterstützen.
Was wird jetzt anvisiert? Die nächste Mitarbeiterbesprechung ist für den 17. März anberaumt. Wir appellieren ausdrücklich an alle Mitarbeitenden, sich bis dahin zu entscheiden, welche Variante sie bevorzugen. Anregungen zu beispielhaften Themen, die Mitarbeitende beschäftigen und für die sie sich eine Anlaufstelle wünschen, können dann gern mitgeteilt werden.
An diesem Punkt sei darauf hingewiesen, dass es im Friedensdorf eine Ombudsstelle gibt, der Probleme aus der Mitarbeiterschaft vorgetragen werden können. Sie wird ausgefüllt von unserem ehrenamtlich tätigen Chirurgen Ralf Steinen-Perschke.
Im Vorfeld der Mitarbeiterbesprechung wird sich der Arbeitskreis ein weiteres Mal treffen. Die Mitglieder nehmen ab sofort Anregungen entgegen und freuen sich über weitere Bereitschaft von fest angestellten Kolleg*innen, sich an der Planung und/oder einer später zu erfüllenden Funktion zu beteiligen.
Wünschenswert wäre, wenn es eine/n Vertreter/in aus jeder Abteilung gäbe. Frau Stifter und Herr Killmann sind nach wie vor gesprächsbereit und offen für Vorschläge sowie die Einrichtung eines Betriebsrates oder eines alternativen Gremiums.
Beste Grüße,
Euer Arbeitskreis BR
Jasmin Peters, Franka Geßenhardt, Jacky Hochmuth, Manuel Berns, Dirk Bohlen